Mindestlohn im Sport
Im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zum 1. Januar 2015 gab es in den vergangenen Wochen einige Unsicherheiten und eine Reihe von klärungsbedürftigen Proble-men, die von Sportvereinen, -verbänden und Ligen an uns herangetragen wurden.
Diese betrafen insbesondere die Fragen, ob und wann Übungsleiter/Trainer, ehrenamtlich mitarbeitende Vereinsmit-glieder mit Aufwandsentschädigung sowie Vertragssportler/-amateure dem Mindestlohngesetz unter-fallen. Hierüber haben Vertreter des DOSB (Präsident Alfons Hörmann, Vorstandsvorsitzender Dr. Michael Vesper, Justitiar Hermann Latz) und des DFB (Schatzmeister Reinhard Grindel, 1. Vizepräsi-dent Dr. Rainer Koch, Referentin Eva Immerheiser) mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Andrea Nahles, am 23. Februar 2015 in Berlin gesprochen.